Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, braucht einen gültigen Energieausweis. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Der Ausweis zeigt Kaufinteressenten auf einen Blick, wie viel Energie das Gebäude benötigt, und ordnet es in die bekannten Effizienzklassen von A+ bis H ein.
Wann der Ausweis vorliegen muss
Früher, als viele denken: Schon im Inserat müssen zentrale Kennwerte aus dem Ausweis stehen, darunter die Art des Ausweises, der Endenergiewert, der wesentliche Energieträger der Heizung und bei neueren Ausweisen die Effizienzklasse. Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen, nach dem Kauf erhält der Käufer ihn im Original oder als Kopie. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis wertet den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre aus. Er ist günstig, hängt aber vom Heizverhalten der Bewohner ab: Ein sparsamer Single und eine fünfköpfige Familie kommen im selben Haus zu sehr unterschiedlichen Werten.
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst: Baujahr, Dämmung, Fenster, Heizungstechnik. Er ist aufwendiger und teurer, dafür unabhängig vom Nutzerverhalten. Pflicht ist er für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seitdem nicht auf das Niveau der damaligen Wärmeschutzverordnung gebracht wurden. Für alle anderen Wohngebäude dürfen Eigentümer zwischen beiden Varianten wählen.
Gültigkeit und Kosten
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Prüfen Sie vor dem Verkauf also zuerst, ob noch ein gültiger Ausweis vorhanden ist, etwa vom letzten Verkauf oder einer früheren Vermietung. Ein neuer Verbrauchsausweis kostet meist unter 100 €, ein Bedarfsausweis je nach Gebäude und Anbieter mehrere hundert Euro. Ausstellen dürfen ihn nur qualifizierte Fachleute, zum Beispiel Energieberater, entsprechend geschulte Architekten, Ingenieure oder Schornsteinfeger.
Ausnahmen
Keinen Energieausweis brauchen Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche. Für alle übrigen Wohngebäude führt beim Verkauf kein Weg daran vorbei.
Mehr als eine Pflicht
Ein guter Energiewert ist inzwischen ein echtes Verkaufsargument, denn Käufer rechnen die Energiekosten in ihre Finanzierung ein. Liegt Ihr Haus in einer schlechten Klasse, lohnt sich vor dem Verkauf zumindest die Prüfung kleinerer Maßnahmen wie einer Dämmung der obersten Geschossdecke. Was solche Punkte für den Preis bedeuten, behandelt unser Artikel Was ist meine Immobilie wert?
